Krankenkassen dürfen in begründeten Einzelfällen externe Hilfsmittelberater beauftragen. Die Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern hätten 2011 in einem Arbeitspapier festgelegt, dass die „Einschaltung externer Hilfsmittelberater unter bestimmten Voraussetzungen im Einzelfall im Rahmen einer Interessenabwägung als zulässig angesehen“ werde, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Medizinische Hilfsmittel sind beispielsweise Rollstühle, Hörgeräte oder Prothesen. Mehr lesen