Hausbesuche der nichtärztlichen Praxisassistenten von Fachärzten wurden bislang nur dann vergütet, wenn sie in Alten- und Pflegeheimen stattfanden. Seit dem 1. Juli 2017 ist das auch möglich, wenn sie zu Hause erfolgen. Wenn die Assistenten also z.B. Pflegebedürftige besuchen, die von privaten Pflegepersonen oder Mitarbeitern von Pflegediensten in der eigenen Wohnung versorgt werden. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung aktuell hin. Sie ergänzt, dass Hausärzte bereits seit Anfang 2015 von einer solchen Regelung profitieren.
Facharzt
Ab heute Anspruch auf Medikationsplan
Ab heute, dem 1. Oktober 2016, haben gesetzlich versicherte Patienten, die gleichzeitig dauerhaft mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, einen Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans (§ 31a SGB V). Patienten können auf einen Blick sehen, wann sie welches Arzneimittel in welcher Menge einnehmen sollen. Und der Arzt oder Apotheker weiß sofort, welche Arzneimittel der Versicherte gerade anwendet. Dadurch sollen Einnahmefehler oder gefährliche Wechselwirkungen vermieden werden. Erstellt wird der Plan durch den Haus- oder Facharzt. Apotheker sind verpflichtet, den Plan auf Wunsch des Patienten zu aktualisieren. Ab 2018 soll der Medikationsplan zusätzlich zum Papierausdruck auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden.
Schneller zum Facharzt: Terminservicestellen nehmen Arbeit auf
Laut GKV-Versorgungsstärkungsgesetz müssen die Krankenversicherungen ab dem 23. Januar 2016 Facharzttermine innerhalb von vier Wochen an Patienten mit einer entsprechend gekennzeichneten Überweisung vermitteln. Für die Vermittlung der Termine wurden bundesweit 12 Servicestellen eingerichtet. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinbarung mitteilt, haben diese nun ihren Betrieb aufgenommen. Doch was bedeutet dies für die Patienten? Mehr lesen