Berufstätige können zur Pflege naher Angehöriger aus dem Beruf für maximal sechs Monate aussteigen (Pflegezeit). Außerdem kann man im Rahmen einer Familienpflegezeit bis zu 24 Monate lang seine Wochenarbeitszeit reduzieren. Seit dem 1.1.2015, damals traten Neuregelung in Kraft, haben mindestens 68.288 Personen derartige Freistellungen in Anspruch genommen. Das hat eine repräsentative Bevölkerungsbefragung von 50.000 Personen ergeben, die durch TNS Emnid im Auftrag des Bundesfamilienministeriums im Oktober dieses Jahres abgeschlossen wurde. Angesichts von 360.000 pflegenden Berufstätigen seien das zu wenig, kritisiert die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Ein weiteres Problem sei der Lohnausfall: Bei einer Pflegezeit entfällt das Gehalt komplett, bei der Familienzeit kann man lediglich ein zinsloses Darlehen in Anspruch nehmen. Das wurde bislang nur für 0,1 Prozent der Anspruchsberechtigten bewilligt. Allein bei der zehntätigen Auszeit zur Organisation der Pflege besteht ein Anspruch auf Lohnersatz.
Familienpflegezeit
Gesetzentwurf: Anspruch auf Pflegezeit für Beamte und Soldaten
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (pdf, 817 KB) „zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ für Beamte und Soldaten vorgelegt. Durch die Neuregelung soll ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit und Pflegezeit eingeführt werden. Für andere Berufsgruppen gibt es bereits ähnliche Regelungen. Mehr lesen
Grünes Licht für neues Pflegezeitgesetz
Der Familienausschuss hat das von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgelegte Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in geänderter Fassung gebilligt. Für den Gesetzentwurf in der Ausschussfassung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen. Noch am Nachmittag hat der Bundestag über das Gesetz beraten und dann auch beschlossen. Dadurch werden die derzeitigen Gesetze zur Familienpflegezeit und zur Pflegezeit novelliert. Mehr lesen
Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf: Bundesrat kritisch zu geplantem Gesetz!
Wie „beck-aktuell“ berichtet, hat der Bundesrat zu den Plänen der Bundesregierung kritisch angemerkt, dass der Gesetzentwurf zu mehr Ausgaben für die Länder und die Kommunen führen kann. Mit dem vorliegenden Entwurf will die Bundesregierung für eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sorgen. Wichtigstes Element ist dabei der neue Rechtsanspruch auf (bezahlte) Familienpflegezeit. Außerdem habe da die Neuregelung Auswirkungen auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Schließlich wird auch bemängelt, dass Beamte beim Pflegeunterstützungsgeld außen vor bleiben.