Die Beklagte, eine 1924 geborene Dame, hatte im November 2010 ein Testament erstellt. Darin hat sie ihren Neffen und dessen Ehefrau als Erben eingesetzt. Dieses Testament zerriss sie aber im Oktober 2013 bei einem Streit über die Erteilung einer Vollmacht. Daraufhin verlangte die Ehefrau des Neffen von der Beklagten die Vergütung von insgesamt 345 Stunden mit einem Stundensatz von 15 Euro. Ihre Forderung hatte sie auf einem Karopapier handschriftlich zusammengestellt. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat die Klage jedoch in zweiter Instanz abgewiesen. Mehr lesen