Gilt der Samstag als Werktag?

RA Thorsten Siefarth - LogoJa, grundsätzlich gilt der Samstag als Werktag. Darauf weist aktuell anwaltsauskunft.de hin. Werktag sei nicht mit „Arbeitstag“ gleichzusetzen, sondern als Gegensatz zu dem Begriff „Sonn- und Feiertag“ zu verstehen. So sieht beispielsweise das Bundesurlaubsgesetz einen Mindesturlaub von 24 Tagen vor – allerdings bei einer 6-Tage-Woche. Also inklusive Samstag. Wer nur 5 Tage in der Woche arbeitet, der hat lediglich einen Mindestanspruch von 20 Urlaubstagen im Jahr. Nur im Ausnahmefall gilt der Samstag einmal nicht als Werktag. So zum Beispiel bei Zahlfristen in Mietverträgen. Am besten ist es jedoch, insbesondere auch bei Verkehrsschildern, davon auszugehen, dass der Samstag zu den Werktagen zählt.