Seit dem 1.1.2019 gibt es einen neuen § 8 Abs. 8 SGB XI: Danach können ambulante und stationäre Pflegeunternehmen bis 2021 einen Zuschuss für digitale Anwendungen beantragen. Förderungsfähig sind Anschaffungen von digitaler oder technischer Ausrüstung sowie damit verbundene Schulungen. Gefördert werden bis zu 40 Prozent der verausgabten Mittel. Pro Pflegeeinrichtung ist höchstens ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 12.000 Euro möglich. Zwar muss erst noch eine Richtlinie verabschiedet werden. Es spricht aber nichts dagegen, schon jetzt einen Antrag zu stellen.
Förderung
Bayerisches Kabinett beschließt neues Pflegegeld: 1000 Euro jährlich
Das Bayerische Kabinett hat in seiner gestrigen Sitzung einige Entscheidungen zur Pflege getroffen. Danach soll es ein neues Landespflegegeld in Höhe von 1.000 Euro jährlich für Pflegebedürftige geben. Gleichzeitig will die Bayerische Staatsregierung die Versorgungsangebote der Hospiz- und Palliativmedizin in Bayern verdoppeln. Außerdem wird ein neues Landesamt für Pflege eingerichtet. Ferner sollen 60 Millionen Euro an Investitionskostenförderung für jährlich 1.000 neue stationäre Pflegeplätze bereitgestellt werden. Und es wird ein 5 Millionen-Euro-Programm für 500 neue Kurzzeitpflege-Plätze aufgelegt.
Seit Jahresbeginn: Neue Förderrichtlinie in Bayern
Seit dem 1.1.2016 ist in Bayern die neue „Förderrichtlinie Pflege“ (WoLeRaF) in Kraft. Darin geht es vor allem um die Förderung neuer ambulanter Wohngemeinschaften. Aber auch der demenzgerechte Ausbau von Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege wird unterstützt. Schließlich können Einzelprojekte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege mit finanzieller Unterstützung rechnen. Insgesamt stehen im Jahr 2016 eineinhalb Millionen Euro zur Verfügung. Weitere Infos (inkl. Fördervoraussetzungen, Ansprechpartner und Antragsvordrucken) gibt es beim Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.
Bayern: Neue Förderrichtlinie zur demenzgerechten Innen- und Außenraumgestaltung
Die Zahl ambulant betreuter Wohngemeinschaften stieg im Freistaat zwischen 2014 und 2015 um rund 13 Prozent von 237 auf 268 Einrichtungen. Damit liegt Bayern aber immer noch deutlich hinter anderen Bundesländern zurück. Dem will die seit Anfang 2016 geltende Förderrichtlinie „WoLeRaF“ entgegenwirken. Ein Baustein betrifft den Aufbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften. Mit der Richtlinie werden außerdem Maßnahmen zur demenzgerechten Innen- und Außenraumgestaltung von Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen unterstützt. Es stehen dafür in diesem Jahr insgesamt 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Mehr Infos zur Richtlinie gibt es hier.