freiheitsentziehende Maßnahme
Sind Systeme zur Ortung von Personen freiheitsentziehende Maßnahmen?
Wenn Pflegebedürftige z. B. per GPS-Chip geortet werden, sind das dann freiheitsentziehende Maßnahmen? Die Antwort: Das hängt vom Umgang damit ab. Handelt es sich wirklich nur um eine Ortung? Oder hat der Chip freiheitsentziehende Konsequenzen? Dazu weist der Bundesanzeiger-Verlag auf eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Brandenburg vom 5.3.2019 (Az. 82 XVII 28/19) hin: „Die Anbringung eines Sicherheits-Chips (bzw. Funkortungs- oder GPS-Chips) an der Kleidung bzw. im Schuh bei einem Betroffenen ist nur dann als unterbringungsähnliche Maßnahme nach § 1906 BGB durch das Gericht genehmigungsbedürftig, wenn hierdurch zugleich auch verhindert werden soll, dass der Betroffene die Aus- bzw. Eingangstür des Gebäudes bzw. der Einrichtung öffnen kann.“
Strengere Anforderungen für eine Fixierung
Bislang war strittig, ob eine Person, die geschlossen untergebracht ist, ohne weiteres auch fixiert werden darf. Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass es in einem solchen Fall neben dem Unterbringungsbeschluss eines weiteren richterlichen Beschlusses bedarf (Az. 2 BvR 309/15 u.a.). Zumindest dann, wenn die Fixierung nicht nur kurzfristig ist, also mindestens eine halbe Stunde andauert. Das zuständige Gericht muss die Fixierung möglichst vorab genehmigen, nur ausnahmsweise ist das im Anschluss an die Maßnahme möglich. Das bisher geltende Gesetz in Bayern muss nun bis Juli 2019 um eine entsprechende Regelung ergänzt werden. Krankenhäuser sind ab sofort verpflichtet, fixierte Patienten darauf aufmerksam zu machen, dass sie die Maßnahme bei Gericht nachträglich anfechten können. Mit ihrem Beschluss gaben die Richter der Klage zweier Patienten recht. Der eine war in einer Münchner Klinik acht Stunden lang an Armen, Beinen, Körper und Kopf in einer Sieben-Punkt-Fixierung am Bett gefesselt. Der andere war in einer Klinik in Baden-Württemberg über mehrere Tage hinweg an fünf Punkten fixiert worden.
Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen: Interview mit einem Betreuungsrichter
Der „Werdenfelser Weg“ hat bundesweit Furore gemacht. Der Richter am Amtsgericht in Garmisch-Partenkirchen, Dr. Sebastian Kirsch, hat ihn zusammen mit anderen entwickelt. Dabei geht es darum, freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) zu vermeiden. Das geschieht dadurch, dass das Betreuungsgericht Personen mit pflegefachlichem Verständnis beschäftigt. Diese beraten die Pflegeunternehmen, um insbesondere Alternativen zu FEM zu finden. Die Zeitschrift „Die Schwester Der Pfleger“ hat mit dem Betreuungsrichter ein Interview geführt. Dieses kann hier kostenlos heruntergeladen werden.