Medizinische Zwangsbehandlungen per Gesetz auf das unabdingbare Maß zu beschränken ist offenbar schwierig. Das ergab eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (pdf, 0,3 MB). Darin geht es darum, dass ärztliche Zwangsmaßnahmen künftig auch ohne Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung möglich sein sollen. Obwohl die Sachverständigen diesen Gesetzentwurf im Grundsatz ganz überwiegend begrüßten, zweifelten sie doch an seiner Wirksamkeit. Die stellvertretende Vorsitzende des Betreuungsgerichtstags, Annette Loer, äußerte sogar die Sorge, er könne ungewollt „neue Türen für Zwang öffnen“. Mehr lesen
freiheitsentziehende Maßnahme
Landgericht Fulda entscheidet über sensorgesteuerte Weglaufsperre „rund um die Uhr“
Ein Antrag auf Genehmigung einer sog. „sensorgesteuerten Weglaufsperre“ für 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche stellt einen Antrag auf Genehmigung einer Unterbringung dar. Es handelt sich nach einem Urteil des Landgerichts Fulda vom 31.5.2016 (Az. 5 T 83/16) nicht bloß um eine freiheitsentziehende Maßnahme. Außerdem hat das Gericht die Genehmigung der Weglaufsperre versagt. Eine bloß abstrakte Gefährdung des Betroffenen reiche nicht aus. Darüber hinaus müssten weniger einschneidende Maßnahmen geprüft werden, wie z.B. eine Personenortungsanlage mittels GPS-Überwachung.
Zwangsbehandlungen auch außerhalb von geschlossenen Einrichtungen?
Am 12.11.2015 fand die Herbstkonferenz der Justizminister der Länder in Berlin statt. Dabei stand auch die Zwangsbehandlung auf der Tagesordnung (TOP I.10). Die Justizminister stellen zunächst fest, dass die geltende Rechtslage, wonach eine Einwilligung des Betreuers in die notwendige medizinische Zwangsbehandlung eines Betreuten nur dann genehmigt werden kann, wenn der Betreute sich in einer geschlossenen Unterbringung befindet. Dies führe in verschiedenen Fallgestaltungen zu erheblichen Unzuträglichkeiten für den Betreuten und auch zu Rechtsunsicherheiten bei den damit befassten Gerichten. Deswegen bitten die Justizminister das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz um Prüfung, ob und inwieweit eine Rechtsgrundlage für eine ärztliche Zwangsbehandlung außerhalb einer geschlossenen Unterbringung geschaffen werden muss. Zumindest in bestimmten Fallgestaltungen.
Freiheitsentziehende Maßnahmen: Kann man in Vorsorgevollmacht auf gerichtliche Kontrolle verzichten?
Es kommt nicht häufig vor, dass das Bundesverfassungsgericht über Rechtsfragen aus dem Pflegerecht entscheidet. Nun allerdings ist es geschehen. Es ging um eine ältere Dame, die in ihrer Vorsorgevollmacht verfügt hatte, dass ihr Sohn befugt sein sollte, über freiheitsentziehende Maßnahmen ohne Einschaltung des Betreuungsgerichtes zu entscheiden. Doch ein Gericht schaltete sich ein. Das Tätigwerden des Gerichts sei aber ein Eingriff in ihre Freiheiten, argumentierten Mutter und Sohn. Und zogen bis vor das Bundesverfassungsgericht. Mehr lesen