Flexible Sonderzahlungen des Arbeitgebers? Ja, aber nur bei klarer Regelung!

RA Thorsten Siefarth - LogoErst vor dem Bundesarbeitsgericht bekam eine Arbeitnehmerin Recht: Der Arbeitgeber kann sich nicht auf einen Freiwilligkeitsvorbehalt berufen. Er muss nun das Weihnachtsgratifikation in Höhe eine Bruttomonatsgehalts nachzahlen. Mehr lesen