Ein Mensch mit einer Behinderung kann auch im Nachhinein verlangen, dass ein höherer Grad der Behinderung (GdB) anerkannt wird. Das hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden (Urteil vom 10.09.2014, Az. L 3 SB 235/13). Allerdings muss der Anspruchsteller ein besonderes Interesse nachweisen können. Das lag hier im Hinblick auf einen Nachteilsausgleich wegen möglicher Steuererstattung vor. Außerdem rechtfertigten die medizinischen Befunde die rückwirkende Feststellung.