Der Wohngruppenzuschlag ist heiß umkämpft. Klar ist jedenfalls, die Pflegekassen müssen ihn nur dann zahlen, wenn Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung versorgt werden. Genau darüber mussten die Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem aktuell bekannt gewordenen Urteil entscheiden.
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