Mehrere Medien berichten unter Berufung auf das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), dass Gesundheitsminister Spahn einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Zum einen will er die Versorgung von beatmungspflichtigen Patienten verbessern. Betroffen sind schätzungsweise ca. 30.000 Patienten. Zum anderen soll das Gesetz Missbrauch verhindern. In der Vergangenheit hatten ambulante Pflegedienste heftigen Abrechnungsbetrug begangen. Nach dem Gesetzentwurf soll die Intensivpflege (mit Beatmung) im häuslichen Rahmen zur Ausnahme werden. Die Qualitätsanforderungen sollen massiv steigen. Außerdem ist geplant, Krankenhäusern eine bessere Vergütung zu gewähren. Schließlich sieht der Gesetzentwurf vor, die Entwöhnung von Patienten zu fördern.
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf zu Forschung an Dementen: Expertenanhörung angesetzt
Der Gesundheitsausschuss hat die seit Monaten umstrittene Arzneimittelreform am Mittwoch in geänderter Fassung mehrheitlich gebilligt. Zugleich hat er aber eine getrennte parlamentarische Befassung zu dem Passus der geplanten Forschung an nicht einwilligungsfähigen Patienten auf den Weg gebracht. Der Bundestag soll nun voraussichtlich im November und nach einer Expertenanhörung zu drei fraktionsübergreifenden Änderungsanträgen über den gesamten Gesetzentwurf abstimmen. Mehr lesen
Arzneimitteltests an Demenzkranken: Einigung in Sicht?
Im Bundestag steht die Änderung arzneimittelrechtlicher Vorschriften an. Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs ist zunächst an einer ethisch heiklen Frage gescheitert. Nicht nur in Union und SPD wurde diskutiert, ob und inwieweit Tests von Medikamenten an demenziell erkrankten Menschen durchgeführt werden dürfen – und zwar vor allem dann, wenn die Patienten gar nichts davon haben. Nun hat sich die Union fraktionsintern wohl geeinigt. Wie verschiedene Medien berichten soll (gemeinnützige) Forschung an Patienten erlaubt sein, wenn diese im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte und nach ärztlicher Aufklärung zugestimmt haben. Und wenn die Betroffenen dies in einer von der Patientenverfügung unabhängigen Probandenverfügung dokumentiert haben.
Cannabis wird rezept- und erstattungsfähig
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschließen, der Cannabis rezept- und erstattungsfähig macht. Damit können Patienten, für die es keine therapeutische Alternative gibt, getrocknete Cannabisblüten und -extrakte in Apotheken erhalten. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll als staatliche Cannabisagentur fungieren und den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken organisieren. Bis es den geplanten staatlich kontrollierten Anbau in Deutschland gibt, soll die Versorgung mit Importen gedeckt werden. Das neue Gesetz bedeutet auch: Für Schwerkranke sollen zukünftig die Kassen die Kosten für den medizinalen Cannabis übernehmen. Und: Durch Begleitforschung soll dessen medizinischer Nutzen erfasst werden.