Die Pflegekassen sind verpflichtet, ihre Versicherten umfassend zu beraten. Dies gilt auch für Angebote zur Unterstützung im Alltag. Diese Pflicht erstreckt sich nicht nur auf Leistungen, die unmittelbar im Elften Sozialgesetzbuch (Soziale Pflegeversicherung) geregelt sind. Sondern auch auf Unterstützungsangebote, für die eine Anerkennung nach Landesrecht erforderlich ist. Das hat das Bundessozialgericht entschieden (Urteil vom 30. August 2023, Az. B 3 P 4/22 R). Darüber hinaus haben die Richter klargestellt, unter welchen Voraussetzungen die Kasse für Beratungsfehler haften muss.
Haftung
Kostenloser Artikel des Monats (November): Aufsichtspflicht
Vorsicht bei mitgebrachtem Speiseeis!
Sommerzeit ist Eiszeit. Da bringen Angehörige gerne Speiseeis in die Pflegeeinrichtungen mit. Allerdings ist bei selbstgemachtem Eis Vorsicht geboten. Denn hier besteht die Gefahr, wenn die Kühlkette nicht optimal funktioniert, dass sich Keime vermehren. Wurden gar rohe Eier verarbeitet, dann können Salmonellen den Genuss ordentlich verhageln. Pflegekräfte müssen die Gefahren im Blicke behalten und – behutsam – kontrollieren. Sie sollten vor allem über die verheerenden Folgen einer Infektion in einer Altenpflegeeinrichtung aufklären. Die Empfehlung an Angehörige sollte lauten, möglichst auf industriell hergestelltes Eis zurückzugreifen. Das ist zwar nicht so lecker, aber weniger gefährlich. Notfalls muss den Angehörigen sogar verboten werden, selbst hergestellte Eis mitzubringen.
Kostenloser „Artikel des Monats“ Mai 2019: Muss ein Seniorenheim für Unfälle der Bewohner haften?
Vor der Tür in einem Seniorenheim in Brandenburg hatte ein Bewohner einen Unfall verursacht. Der Fall bietet Anlass, einmal zu klären, unter welchen Voraussetzungen Heime für Unfälle von Bewohnern haften. Nachzulesen in meinem Artikel des Monats Mai (kostenloser Download, pdf, 0,1 MB).