Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einem an Multipler Sklerose (MS) erkrankten Mann eine Ausnahmegenehmigung zum Eigenanbau von Hanf erteilen muss (Urteil vom 6.4.2016, Az. BVerwG 3 C 10.14). Der 52 Jahre alte Mann leidet seit rund 30 Jahren an Multipler Sklerose und konsumiert zur Linderung der Symptome regelmäßig Cannabis. Eine Therapiealternative gibt es nicht. Zwar besitzt der Mann eine Erlaubnis, Medizinalhanf in der Apotheke zu erwerben. Es entstehen jedoch Kosten in Höhe von 1500 Euro, die die Krankenkasse nicht übernimmt. Also baut der Mann Cannabis in seinem Badezimmer an. Die Richter aus Leipzig haben das BfArM nun verpflichtet, dies ausnahmsweise zu genehmigen.