In der aktuellen Ausgabe von Die Schwester Der Pfleger (September 2018) ist der Streik in der Pflege das Titelthema. Zentrale Frage: Was bewirken diese Arbeitskämpfe? Die Beiträge dazu sind sehr lesenswert! Prof. Hans Böhme beantwortet außerdem die Frage, ob Pflegekräfte streiken dürfen. Zusammengefasst: Grundsätzlich dürfen alle Pflegekräfte streiken. Sie müssen nicht unbedingt in einer Gewerkschaft sein. Gewerkschaftsmitglieder einer streikführenden Gewerkschaft müssen dem Streikaufruf folgen, alle anderen dürfen streiken. Gewerkschaftsmitglieder bekommen den Vergütungsausfall ersetzt, andere jedoch nicht. Nur Gewerkschaften dürfen einen Streik führen, keine Berufsverbände. Damit Streiks verhältnismäßig sind, schließt Verdi Notdienstvereinbarungen ab.