Ein Hausnotrufdienst handelte nur sehr zögerlich, als ein älterer Mann die Notruftaste betätigte. Erst nach Tagen wurde der Mann in eine Klinik eingeliefert. Dort wurde ein Schlaganfall diagnostiziert. Vor Gericht geht es um Schadensersatz und Schmerzensgeld. Grundsätzlich muss der klagende Mann beweisen, dass der Schaden auf eine Pflichtverletzung des Hausnotrufdienstes zurückgeht. Doch dieser verteidigt sich: Die schwerwiegenden Folgen des Schlaganfalls wären auch bei rechtzeitiger Hinzuziehung eines Rettungsdienstes eingetreten. Der Bundesgerichtshof hat nun gestern entschieden, wer hier die Beweislast trägt. Mehr lesen
Hausnotrufdienst
Hausnotrufdienst: Kein Anspruch auf Blaulicht!
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat einem Hausnotrufdienst das von diesem begehrte Blaulicht versagt (Beschluss vom 6.8.2014, Az. 10 S 55/13). Begründung: Bei einem Hausnotrufdienst geht es nur im Einzelfall um lebensbedrohliche Situationen. Ein Blaulicht darf aber nur verwenden, wer „ganz überwiegend“ in der Notfallrettung tätig ist. Wie z. B. Feuerwehr, Katastrophenschutz oder Rettungswagen. Und: Die Anzahl der Blaulichtfahrzeuge muss möglichst gering gehalten werden. Ansonsten ist deren Akzeptanz in der Bevölkerung gefährdet. Nicht zuletzt steigt mit einer zunehmenden Anzahl an Blaulichtfahrzeugen auch das Missbrauchs- und Unfallrisiko.