Langfristiger Heilmittelbedarf: Neue Patienteninformation online

RA Thorsten Siefarth - LogoFür Patienten, die mindestens ein Jahr lang Heilmittel wie Physiotherapie oder Logopädie benötigen, greift seit dem 1. Januar 2017 ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren. Dazu kann eine neue Patienteninformation (pdf, 106 KB) auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) kostenlos heruntergeladen werden. Kern der Neuregelung: Steht die Erkrankung auf einer von zwei Diagnoselisten, dann gilt ein langfristiger Heilmittelbedarf von vornherein als genehmigt. Andernfalls kann der Patient immerhin noch einen Antrag stellen und auf eine Genehmigung der Kasse hoffen.

Heil- und Hilfsmittel: Reform soll mehr Qualität bringen

RA Thorsten Siefarth - LogoZu den Heilmitteln zählen Krankengymnastik, Massagen, die Stimm-, Sprech- oder Sprachtherapie (Logopädie) sowie die Ergotherapie. Während Heilmittel zur Gesundung beitragen sollen, dienen Hilfsmittel dazu, bestimmte körperliche Defizite auszugleichen. Zu der breiten Palette an Hilfsmitteln gehören Rollstühle, Prothesen, Windeln, Sehhilfen, Einlagen oder Hörgeräte. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der jetzt im Bundestag zur Beratung vorliegt, soll für mehr Qualität und Transparenz sorgen sowie die Stellung der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen (Fuß-Heilkunde) stärken. Mehr lesen

Gesetzentwurf beschlossen: Heil- und Hilfsmittelversorgung soll besser werden

RA Thorsten Siefarth - LogoAm Mittwoch hat das Bundeskabinett den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung“ (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) beschlossen. Dadurch soll mehr Prävention und Rehabilitation möglich werden. Zudem sollen Versicherte die richtigen Hilfen – dazu zählen Inkontinenzhilfen und Kompressionsstrümpfe genauso wie Schuheinlagen, Prothesen und Orthesen bis hin zu Rollstühlen und Hörgeräten – erhalten, um ihren Alltag trotz Einschränkungen möglichst selbstbestimmt bewältigen zu können. Die Regelungen des HHVG sollen überwiegend im März 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Hier die wichtigsten Regelungen im Einzelnen. Mehr lesen

Langfristiger Heilmittelbedarf: Mehr Klarheit, weniger bürokratischer Aufwand

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. Mai die langfristige Verordnungsmöglichkeit von Heilmitteln neu geregelt. In der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) sind zukünftig diejenigen Diagnosen gelistet, bei denen von einem langfristigen Heilmittelbedarf auszugehen und somit auf ein Antrags- und Genehmigungsverfahren generell zu verzichten ist. Zudem können Versicherte, bei denen keine der gelisteten Diagnosen vorliegt, bei ihrer Krankenkasse eine langfristige Heilmittelgenehmigung beantragen. Mehr lesen