Heim
Kostenloser „Artikel des Monats“ Mai 2019: Muss ein Seniorenheim für Unfälle der Bewohner haften?
Vor der Tür in einem Seniorenheim in Brandenburg hatte ein Bewohner einen Unfall verursacht. Der Fall bietet Anlass, einmal zu klären, unter welchen Voraussetzungen Heime für Unfälle von Bewohnern haften. Nachzulesen in meinem Artikel des Monats Mai (kostenloser Download, pdf, 0,1 MB).
Zahlung bei Heimauszug: Gilt BGH-Urteil auch rückwirkend?
Der Bundesgerichtshof hatte zum Heimauszug entschieden: Auch wenn ein Heimbewohner vor Ablauf der regulären Kündigungsfrist aus einem Pflegeheim auszieht, darf der Heimbetreiber das Entgelt nur bis zum Tag des Auszugs berechnen. Nun beschäftigt sich die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) mit drei interessanten Anschlussfragen. Ist eine Begründung für den Auszug notwendig? Gilt das Urteil auch rückwirkend? Gilt das Urteil auch für privat Pflegeversicherte?
Ehemaliges Heimkind muss nicht für die Pflege der Mutter zahlen
Eine heute pflegebedürftige Frau hatte ihre Tochter vor mehr als 50 Jahren in ein Säuglingsheim abgegeben. Bis zur Volljährigkeit wuchs die Tochter dann in einem Kinderheim auf. Zu ihrer Mutter hatte sie so gut wie keinen Kontakt. Nun wollte das Landratsamt von der heute 55-Jährigen eine Beteiligung an den Pflegekosten für die Mutter. Die Tochter sei für ihre Mutter unterhaltspflichtig. Wie mehrere Medien unter Berufung auf dpa berichten, wurde das von dem Amtsgericht Offenburg in Hessen jedoch abgelehnt (Az. 4 F 142/17). Zwar hatte das Gericht im Mai noch einen Vergleich vorgeschlagen. Nachdem dieser aber gescheitert war, gab das Gericht nunmehr der Tochter Recht gegeben. Eine Begründung des Urteils liegt noch nicht vor.