Kassen verweigern immer wieder häusliche Krankenpflege. Nicht selten mit der Begründung, die beanspruchte Leistung sei in der maßgeblichen Richtlinie nicht vorgesehen. Dabei verkennen die Kassen: Diese Richtlinie ist nicht abschließend! Das zeigt einmal mehr eine aktuelle Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts (Urteil vom 28.2.2019, Az. L 8 KR 443/17): Die Richter haben einem Diabetiker eine Anspruch auf langfristige Blutzuckermessung durch einen Pflegedienst zugesprochen. Der Blutzucker beim Patient war nämlich stark schwankend. Es musste jeweils angepasst Insulin gespritzt werden. Damit war der geistig eingeschränkte Patient aber überfordert. Die Kasse konnte sich nicht damit herausreden, dass diese Variante so nicht in der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege stünde.
Hessisches Landessozialgericht
Urteil: Bei Übergang zur Familienversicherung die Formalien beachten!
Eine private Pflegeversicherung will von einem Mann noch zurückliegende Beiträge. Doch der wendet ein, er sei schon längere Zeit arbeitslos und nunmehr bei der DAK gesetzlich pflegeversichert. Zum Nachweis legt er einen Bescheid über Arbeitslosengeld II vor. Darin steht, dass er über die Familienversicherung bei seiner Frau mitversichert ist. Wie aus einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts deutlich wird, reicht das jedoch nicht aus (9.8.2018, Az. L 8 P 30/18). Begründung: Der Mann konnte kein Kündigungsschreiben gegenüber der privaten Versicherung vorlegen. Und auch keinen Nachweis der neuen Kasse, dass er dort versichert ist. Beide Formalien sind nach § 205 VVG aber unabdingbare Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung. Der Mann muss die noch offenen Beiträge also zahlen.
Asylbewerber muss grundsätzlich alle notwendigen Therapiemaßnahmen erhalten
Ein Mann aus Aserbaidschan reiste ohne Ausweispapiere in die Bundesrepublik ein. Er beantragte eine Aufenthaltsbefugnis aus humanitären Gründen. Ein ärztliches Gutachten ergab eine klare Indikation zu einer antiviralen Therapie gegen eine chronische Hepatitis C mit einer Heilungschance von 90 Prozent. Der Landkreis Fulda lehnte die Kostenübernahme mit der Begründung ab, dass Leistungen bei Krankheit nur auf niedrigem Niveau erbracht werden sollten. Der Mann beantragte einstweiligen Rechtsschutz („Eilverfahren“). Das Hessische Landessozialgericht gab dem Aserbeidschaner Recht (17.07.2018, L 4 AY 9/18 B ER). Ausländer, die leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind, haben aus verfassungsrechtlichen Gründen auch Anspruch auf alle Therapiemaßnahmen, die gemäß dem Recht der Gesetzlichen Krankenkassen (SGB V) oder der Sozialhilfe (SGB XII) erforderlich sind. Dies gilt zumindest dann, wenn es sich nicht um eine Bagatellerkrankung handelt und der Aufenthalt der bedürftigen Person nicht nur kurzzeitig ist.
Was das Zeitschriftenlesen beim Arzt mit der Pflegestufe zu tun hat
Bis zum 1.1.2017 wurde bei der Pflegeeinstufung mitunter sehr heftig mit den Pflegekassen um Minuten gestritten. Denn es war der zeitliche Bedarf für Hilfestellungen zu ermitteln. Hier beispielhaft der Auszug aus einem Urteil. Es geht um die Hilfe, die eine Pflegebedürftige bei der Begleitung durch ihren Ehemann zum Arzt benötigt. Heutzutage ist das Problem beseitigt: Die neuen Pflegegrade werden nicht mehr über Zeitkorridore bestimmt. In etlichen Altfällen hingegen wird weiterhin sehr fleißig gerechnet … Mehr lesen