Das bayerische Gesundheitsministerium informierte jetzt in einem Schreiben die Krankenhausträger über die nunmehr auf Grundlage des Hospiz- und Palliativgesetzes in Kraft getretene Rahmenvereinbarung zur ambulanten Hospizarbeit. Nach den neuen Regelungen erhalten ambulante Hospizdienste nicht nur für die ehrenamtliche Sterbebegleitung im häuslichen Umfeld einen Zuschuss durch die Krankenkassen, sondern künftig auch, wenn die ehrenamtliche Sterbebegleitung in Krankenhäusern erfolgt. Voraussetzung dafür ist, dass die Krankenhausträger den ambulanten Hospizdienst beauftragt haben. Mehr lesen
Hospiz- und Palliativgesetz
Synopse zum Pflegestärkungsgesetz II
Das Pflegestärkungsgesetz II ist seit dem 1. Januar dieses Jahres in Kraft und hat im SGB XI (soziale Pflegeversicherung) einige Änderungen gebracht. Der Fachausschuss Altenhilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat dies synoptisch aufbereitet (Synopse PSG II §§ 1 bis 45f SGB XI (pdf, 297 kB), Synopse PSG II §§ 46 bis 144 SGB XI (pdf, 303 kB)). Dabei wurden auch die Novellierungen nach dem Hospiz- und Palliativgesetz berücksichtigt. Durch die Gegenüberstellung von altem und neuem Text lassen sich die Änderungen auf den ersten Blick erkennen.
Bundesrat billigt Hospiz- und Palliativgesetz „mit Bedauern“
Das Hospiz- und Palliativgesetz hat heute den Bundesrat passiert. „Mit Bedauern“ stellt die Länderkammer jedoch fest, dass der zuvor erfolgte Beschluss im Bundestag „wesentliche Inhalte der Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Juni 2015 (…) unberücksichtigt lässt.“ Der Bundesrat fordert mit seiner heutigen Entschließung weitere Verbesserungen für die Versorgung am Lebensende. Die in ihm vorgesehenen palliativen und hospizlichen Angebote seien nicht ausreichend. Auch die Finanzierung sei fraglich. Auch müsse eine zusätzliche finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen vermieden werden. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt weitestgehend am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Kaum einer wünscht es sich, dennoch sterben fünfzig Prozent der Deutschen im Krankenhaus!
An diesem Donnerstag will der Bundestag das Hospiz- und Palliativgesetz beschließen, das eine bessere Betreuung sterbender Menschen ermöglichen soll. Die Bertelsmann Stiftung hat in ihrem Faktencheck Gesundheit analysiert, welche Angebote an Palliativmedizin es derzeit bereits gibt und wo noch Lücken bestehen. Sie kommt dabei zu dem Ergebnis, dass zwar nur sechs Prozent der Befragten ihre letzte Lebensphase in einer Klinik verbringen wollen, tatsächlich aber fünfzig Prozent dort versorgt werden. Die Studie empfiehlt, die ambulante Versorgung auszubauen und die Menschen mehr über Versorgungsangebote aufzuklären. Meine Meinung: Es ist ein Skandal, dass die ambulante Versorgung immer noch katastrophal schlecht ist! Angesichts der Tatsache, dass das Gesetz zur Einführung der ambulanten spezialisierten Palliativversorgung (SAPV) vor sage und schreibe acht Jahren eingeführt worden ist.