Einrichtungsbezogene Impfpflicht kommt in Bayern in drei Etappen

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat gestern in einem Informationsschreiben über die aktuellen Regeln zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht informiert. Es wird ein dreistufiges Verfahren geben: 1. Bestandskräfte ohne Impfung bekommen ein Anschreiben vom Gesundheitsamt für eine individuelle, freiwillige Impfberatung. 2. Die betroffenen Personen werden erneut aufgefordert, den Nachweis vorzulegen. Wird dieser nicht erbracht, so droht ein Bußgeldverfahren. 3. Liegt nach Durchführung des Bußgeldverfahrens weiterhin kein Nachweis vor, so wird die Anordnung eines Tätigkeits-, bzw. Beschäftigungsverbots geprüft. Diese werden voraussichtlich frühestens ab 1. Juli 2022 greifen können.

 

Impfpflicht gegen Masern für Pflegekräfte in der ambulanten Intensivpflege

Impfung mit Spritze an der Schulter

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Deutsche Bundestag hat am 14. November 2019 das Masernschutzgesetz beschlossen. Das Gesetz soll am 1. März 2020 in Kraft treten. Danach müssen bestimmte Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachweisen. Betroffen sind Pflegekräfte, die in der ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen eingesetzt sind. Die betreffenden Personen müssen den Leitungen der Einrichtungen vor Beginn ihrer Betreuung oder Tätigkeit einen Nachweis über den Impfschutz vorlegen. Wer am 1. März 2020 bereits betreut wird oder tätig ist, muss den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 vorlegen.