Die Regelung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht (§ 20a Infektionsschutzgesetz) läuft nur noch bis Ende dieses Jahres. Sie soll wohl nicht verlängert werden. Mehr Infos bei tagesschau.de.
Impfpflicht
Einrichtungsbezogene Impfpflicht kommt in Bayern in drei Etappen
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat gestern in einem Informationsschreiben über die aktuellen Regeln zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht informiert. Es wird ein dreistufiges Verfahren geben: 1. Bestandskräfte ohne Impfung bekommen ein Anschreiben vom Gesundheitsamt für eine individuelle, freiwillige Impfberatung. 2. Die betroffenen Personen werden erneut aufgefordert, den Nachweis vorzulegen. Wird dieser nicht erbracht, so droht ein Bußgeldverfahren. 3. Liegt nach Durchführung des Bußgeldverfahrens weiterhin kein Nachweis vor, so wird die Anordnung eines Tätigkeits-, bzw. Beschäftigungsverbots geprüft. Diese werden voraussichtlich frühestens ab 1. Juli 2022 greifen können.