Ein Seniorenheim aus dem Landkreis Diepholz hatte dem Landratsamt mitgeteilt, dass die betroffene Mitarbeiterin nicht geimpft sei. Daraufhin ordnete der Landkreis an, einen Impfnachweis einzureichen. Ansonsten würde er ein Zwangsgeld verhängen. Dafür gibt es jedoch keine Rechtsgrundlage, so das Niedersächsische Oberwaltungsgericht in einem Beschluss vom 22. Juni 2022 (Az. 14 ME 258/22). Allenfalls dürfe die Behörde ein Tätigkeits- oder Betretungsverbot aussprechen (wenn kein Impf- oder Genesungsnachweis vorgelegt wird). Mehr Infos gibt es in der Pressemitteilung des Gerichts.
Impfung
Corona-Schutzimpfung: 83-jähriges Ehepaar hat keinen Anspruch auf Bevorzugung gegenüber Heimbewohnern
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat am 22. Januar 2021 die Beschwerde von 83-jährigen Eheleuten aus Essen gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen abgelehnt (Az. 13 B 58/21). Das Ehepaar hatten eine unverzügliche Corona-Schutzimpfung beansprucht. Ihr Argument: Sie gehörten aufgrund ihres Alters zu der Gruppe von Personen, die nach der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes mit höchster Priorität einen Anspruch auf Impfung hätten. Es sei daher rechtswidrig, dass in der Stadt Essen zunächst vor allem Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeheime, auch wenn diese das achtzigste Lebensjahr noch nicht vollendet hätten, geimpft würden.
Das Gericht entscheidet jedoch: Die Priorisierung zugunsten der Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sei nicht zu beanstanden. Die Coronavirus-Impfverordnung sehe ausdrücklich vor, dass innerhalb der Gruppe der Über-80-Jährigen auf Grundlage infektiologischer Erkenntnisse bestimmte Anspruchsberechtigte vorrangig berücksichtigt werden könnten. Danach habe die Landesregierung darauf abstellen dürfen, dass die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen typischerweise ein höheres Expositionsrisiko hätten. Denn sie seien im Alltag auf eine Vielzahl von Kontakten als notwendige Hilfestellungen angewiesen. Außerdem könnten sie sich nicht auf den selbstgewählten Kontakt zu Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen beschränken.
Impfschaden nach mehr als 70 Jahren anerkannt
Das Sozialgericht (SG) Landshut hat bei einer über 70-Jährigen eine Halbseitenlähmung rechts als Folge einer Pockenimpfung im Mai 1948 anerkannt. Mehr lesen
Für Senioren überarbeitet: Neue Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission
Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) hat ihre neuen Empfehlungen im Epidemiologischen Bulletin 34/2016 veröffentlicht. Im Mittelpunkt steht die Überarbeitung der Empfehlungen zur Pneumokokken-Schutzimpfung für Senioren und andere gefährdete Risikogruppen. Außerdem gibt die STIKO erstmals Hinweise zur Verringerung von Schmerz- und Stressreaktionen beim Impfen. Mehr lesen