Es gibt bereits seit langem eklatante Mängel bei den Inkontinenzprodukten. Deswegen hatte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-Spitzenverband) damit begonnen, höhere Qualitätsanforderungen zu erarbeiten – und zwar sowohl für die Produkte als auch für die Serviceleistungen. Erst im Frühjahr 2015 wurde dies in Angriff genommen. Immerhin wurde dieser Prozess nun abgeschlossen. Die neuen Vorgaben im aktualisierten Hilfsmittelverzeichnis sind verbindlich. Mehr lesen
Inkontinenzhilfsmittel
Inkontinenzhilfsmittel: „Schon“ nach 20 Jahren eine Anpassung der Richtlinie!
Die Ankündigung von Staatssekretär Karl-Josef Laumann, die Versorgung der Versicherten mit Inkontinenzhilfsmitteln unter die Lupe zu nehmen und die Qualität der Produkte testen zu lassen, zeigt offenbar Wirkung: Der GKV-Spitzenverband hat nun den Entwurf einer Überarbeitung des Hilfsmittelverzeichnisses für diesen Bereich vorgelegt. „Seit 1993 ist das Verzeichnis in diesem Bereich qualitativ nicht angepasst worden. Dabei hat es bei Inkontinenzhilfsmitteln inzwischen erhebliche Weiterentwicklungen gegeben“, erklärt Laumann. Die Versorgung müsse dem aktuellen Stand der Forschung entsprechen. Laumann weiter: „Es kann auch nicht sein, dass Patientinnen und Patienten aus eigener Tasche draufzahlen müssen, um eine vernünftige Qualität zu bekommen.“