Arzt und Betreuer sind sich aufgrund einer Patientenverfügung einig: Eine 75-jährige Frau will die Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen. Doch die Tochter der Patientin sieht das anders und wendet sich an das Betreuungsgericht. Dieses weist die Tochter allerdings mit einem einfachen Schreiben ab. Daraufhin wendet sie sich an das nordrhein-westfälische Verfassungsgericht – wenige Stunden vor dem geplanten Abschalten der Maschinen. Das Gericht entscheidet schnell: Die Klinik muss die lebenserhaltenden Maßnahmen fortführen. Mehr lesen