Der Bayerische Landespflegerat (BLPR) lehnt den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Interessenvertretung der professionellen Pflege ab. Gestützt wird dies durch ein vom BLPR beauftragtes Rechtsgutachten des Juristen und Heilberufekammer-Experten Prof. Dr. Heinrich Hanika (pdf, 0,7 MB). Danach komme der Gesetzentwurf den wesentlichen Forderungen der größten Berufsgruppe im Gesundheitswesen nicht nach. Die professionelle Pflege könne im Falle einer „Pflegekammer light“ mit anderen Playern im Gesundheitswesen nicht auf Augenhöhe agieren und würde letztlich gesellschaftlich abgewertet. Mehr lesen
Kammer
Pflegekammer in Bayern vom Tisch
Wie die Online-Ausgabe der ÄrzteZeitung berichtet, hat der Ministerrat in Bayern beschlossen, eine „Vereinigung der bayerischen Pflege“ auf den Weg zu bringen. Damit ist die Pflegekammer vom Tisch. Zukünftig soll es in Bayern eine Interessenvertretung für die Pflegeberufe geben, die auf freiwilliger Mitgliedschaft beruht und ohne Pflichtbeiträge auskommt. Die neue Interessenvertretung soll eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein. Sie werde bei allen Gesetzgebungsverfahren und sonstigen Vorhaben der Staatsregierung, die die Pflege betreffen, angehört und eingebunden. Auch die Qualität in der Pflege solle sie weiterentwickeln, bei der Fortbildung beteiligt sein und Aufsichtsfunktionen erhalten.