Durch seine Ärztin beantragte ein 67-jähriger Patient bei seiner Krankenkasse eine sogenannte Lipid-Apherese (Blutreinigungsverfahren zur Entfernung von LDL-Cholesterin). Diäten und Cholesterinsenker brachten nicht den gewünschten Erfolg. Es bestand die Gefahr einer lebensbedrohlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands. Die zuständige Apherese-Kommission der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) gab eine positive Empfehlung für die Behandlung ab. Gleichwohl hielt die Kasse die Behandlung nicht für erforderlich. Unterstützt wurde sie von einer Empfehlung des Medizinischen Dienstes (MDK). Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat die Kasse jedoch vorläufig zur Übernahme der Behandlungskosten von über 1.000 Euro pro Woche verpflichtet (Beschluss vom 6. Mai 2019, Az. L 16 KR 121/19 B ER). Es nutzte der Kasse auch nichts, dass sie die Arbeit der Apherese-Kommission für intransparent hielt. Immerhin, so das Gericht, seien sowohl die Besetzung der Kommission als auch das Entscheidungsverfahren gesetzlich geregelt.
Kassenärztliche Vereinigung
Schneller zum Facharzt: Terminservicestellen nehmen Arbeit auf
Laut GKV-Versorgungsstärkungsgesetz müssen die Krankenversicherungen ab dem 23. Januar 2016 Facharzttermine innerhalb von vier Wochen an Patienten mit einer entsprechend gekennzeichneten Überweisung vermitteln. Für die Vermittlung der Termine wurden bundesweit 12 Servicestellen eingerichtet. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinbarung mitteilt, haben diese nun ihren Betrieb aufgenommen. Doch was bedeutet dies für die Patienten? Mehr lesen