Die EU-Kommission hat beschlossen, Deutschland, Frankreich und Belgien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Diese Länder haben es versäumt, die vollständige Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Richtlinie 2013/55/EU) mitzuteilen. Unter anderem ist die Krankenpflege betroffen. Die überarbeitete Richtlinie hätte bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die Kommission verlangt auf dem Gerichtsweg von Deutschland ein Zwangsgeld in Höhe von ca. 62.000 EUR pro Tag.
Klage
Mehr Widerspruch bitte!
Etwa jeder dritte Widerspruch gegen eine ablehnende Entscheidung der Träger von Sozialleistungen endet erfolgreich. Gegenüber Kranken- und Pflegekassen ist meine persönliche Erfolgsquote gravierend höher! Deswegen sollten gesetzlich Versicherte unbedingt die Möglichkeit zum Widerspruch nutzen. Wichtig: Die Frist für einen Widerspruch beträgt grundsätzlich einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Es reicht ein formloses Schreiben, das innerhalb der Frist bei der Kasse vorliegen muss. Eine Begründung ist empfehlenswert (und kann in einem gesonderten Schreiben erfolgen). Wenn die Kasse zur Rücknahme des Widerspruchs auffordert, dann sollte man darauf meist nicht eingehen. Am Ende muss der (unabhängige) Widerspruchsausschuss entscheiden. Gegen dessen Bescheid kann man innerhalb von einem Monat Klage erheben.