Klinik
Klinik beschäftigt scheinselbständige Pflegekräfte: Strafe für Geschäftsführer!
Wenn sich freie Mitarbeiter in Wirklichkeit als Arbeitnehmer entpuppen, dann kann das gravierende finanzielle Folgen haben. Bei Scheinselbständigkeit müssen Arbeitgeber nämlich Sozialversicherungsbeiträge nachbezahlen. Womöglich für viele Jahre. Aber es kann auch noch dicker kommen. So geschehen am Dienstag vor dem Amtsgericht Regensburg. Das Gericht verurteilte den Geschäftsführer einer Klinik aus Ostbayern zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro.
Mehr lesenKlinik muss den Erben eine verlorene Zahnprothese nicht ersetzen
In einer Klinik ging die Zahnprothese eines Mannes verloren. Eine neue wurde nicht angefertigt. Die Erben des mittlerweile verstorbenen Mannes wollten den Zeitwert der Prothese ersetzt haben. Das Landgericht Osnabrück lehnte jedoch ab (Urteil vom 10.12.2018, Az. 7 O 1610/18). Begründung: Besteht mit einer Klinik ein Verwahrvertrag, dann muss diese zwar grundsätzlich dafür einstehen, wenn der Gegenstand verloren geht. Bei einer Zahnprothese geht es aber weniger um den materiellen Wert, sondern mehr um deren Nutzen. Vor allem das bessere Sprechen und Kauen. In diesen Fällen kann man aber Schadensersatz nur dann verlangen, wenn tatsächlich eine neue Prothese angegertigt wird. Auch der bei einem Unfall Verletzte könne nur dann Heilbehandlungskosten verlangen, wenn er sich tatsächlich behandeln lasse, so das Gericht. Nicht aber, wenn er eine Behandlung ablehne und nur „fiktiv“ solche Kosten geltend mache.
Spruch einer Einigungsstelle zur personellen Mindestbesetzung in der Pflege – unwirksam!
In der Vergangenheit stritten eine Klinik und ihr Betriebsrat wiederholt über die Frage der Mindestbesetzung für den Pflegedienst auf bestimmten Stationen. Schließlich wurde im Frühjahr 2013 eine Einigungsstelle gebildet. Da man sich nicht einigen konnte, endete das Verfahren am 8. Dezember 2016 durch einen Spruch. Dieser sieht eine Schichtbesetzung mit einer bestimmten Zahl von Pflegekräften für bestimmte Belegungssituationen vor. Aber: Eine Einigungsstelle kann auch aus Gründen der Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz keine Vorgaben an den Arbeitgeber über die personelle Mindestbesetzung beschließen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein am 25. April 2018 (Az. 6 TaBV 21/17) entschieden. Der Beschluss ist – noch – nicht rechtskräftig. Das Landesarbeitsgericht hat die Rechtsbeschwerde zugelassen.