Es ging um die personelle Ausstattung auf bestimmten Stationen eines Klinikums. Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter konnten sich nicht auf eine Mindestbesetzung verständigen. Schließlich hat die angerufene Einigungsstelle entschieden. Der Arbeitgeber sah in dem Einigungsspruch jedoch einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Zu Unrecht, wie das Arbeitsgericht Kiel jetzt entschieden hat. Jedenfalls dann, wenn die Schichtbesetzung durch den Einigungsspruch nicht starr vorgegeben wird. Mehr lesen
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Einmal mehr: Urteil sieht freiberufliche Pflegekraft als Arbeitnehmerin
Pflegekräfte, die in den üblichen Ablauf von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen integriert sind, gelten in der Regel als Arbeitnehmer. Selbst wenn sie einen Dienstvertrag als freie Honorarkraft abgeschlossen haben. Das ergibt sich erneut aus einem aktuellen Urteil (Hessisches Landessozialgericht, 7.7.2016, Az. L 8 KR 297/15). Es ging um eine Krankenschwester, die in einer Fachklinik für Neurologie tätig war. Da sie in die streng hierarchisch gegliederten Arbeitsabläufe der Klinik eingebunden war und zudem kein wirtschaftliches Risiko tragen musste, war sie als abhängig Beschäftigte und nicht als Selbständige einzustufen.
Pflegeunternehmen kann sich nicht entlasten: Haftung!
Das Urteil des Landgerichts Kassel traf ein Krankenhaus. Es gilt aber auch für alle Pflegeunternehmen! Das Urteil sagt: Wenn ein Patient, verursacht durch das Krankenhauspersonal, einen Unfall erleidet, dann haftet in der Regel das Krankenhaus. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn es beweisen kann, dass keine Pflichtverletzung des Pflegepersonals vorliegt. Das ist dem Krankenhaus im konkreten Fall aber nicht gelungen. Mehr lesen