Ein als GmbH organisiertes Pflegeheim hatte eine Erbschaft über etwas mehr als 1 Million Euro erhalten. Die Heimaufsicht hatte dazu eine Ausnahmegenehmigung erteilt. In puncto Steuern hat der Bundesfinanzhof entschieden (Urteil vom 6.12.2016, Az. I R 50/16), dass die Pflegeeinrichtung zum einen Erbschaftssteuer zahlen muss. Da das Erbe jedoch auch eine Betriebseinnahme darstellt, muss das Pflegeheim ebenso Körperschaftssteuer zahlen. Die Doppelbesteuerung sei rechtmäßig.