Manchmal sind Kinder auf Unterhaltszahlungen ihrer Eltern angewiesen. In späteren Jahren kann es auch umgekehrt sein und ein erwachsenes Kind muss für den Unterhalt eines bedürftigen Elternteils aufkommen. Zum Beispiel wenn es um die Finanzierung der pflegerischen Versorgung geht. In einem aktuellen Fall hat das Oberlandesgerichts Oldenburg jetzt aber die Unterhaltsverpflichtung einer erwachsenen Tochter verneint. Mehr lesen