Im November wurde das Krankenhausstrukturgesetz verabschiedet. Mit an Bord hatte es auch Neuerungen, die für die Pflege interessant sind. So werden Versorgungslücken geschlossen, wenn Patienten noch nicht im Sinne der sozialen Pflegeversicherung pflegebedürftig sind und deshalb keine Ansprüche auf Pflegeleistungen haben. Mit dem Inkrafttreten ab dem kommenden Jahr können Patienten, die nach einem längeren Krankenhausaufenthalt vorübergehend weiter versorgt werden müssen, künftig eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Gleiches gilt bei einer ambulanten Operation außerhalb eines Krankenhauses. Ergänzend dazu werden die Ansprüche auf häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe erweitert. Mehr lesen