Ich bespreche ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Der Fall: Eine Altenpflegerin in einer Reha-Einrichtung hatte eine Fortbildung zum „Fachtherapeut Wunde ICW“ gemacht. Sie beendete diese, hatte aber wenige Tage zuvor gekündigt. Daraufhin wollte der Arbeitgeber die Fortbildungskosten (zum Teil) zurückhaben. Zu Recht? Den Podcast gibt es überall, wo es Podcasts gibt, z.B. bei Spotify oder itunes. Die aktuelle Podcastfolge gibt es auch hier auf meiner Webseite.
Kündigung
Pflege naher Angehöriger kann Kündigung wegen Eigenbedarfs rechtfertigen
Die Pflege naher Angehöriger im gleichen Haus kann die Kündigung einer Mietwohnung wegen Eigenbedarfs rechtfertigen. Das hat das Amtsgericht München in einem soeben veröffentlichten Urteil entschieden (9. Juni 2021, Az. 453 C 3432/21). Es komme nicht auf den konkreten aktuellen Gesundheitszustand der Angehörigen an. Bereits das fortgeschrittene Alter reiche aus. Hier ging es um Personen, die beide über 80 Jahre alt waren. Es sei notwendig, dass diesen zeitnah geholfen werden könne, so das Gericht. Mehr Infos enthält die Pressemitteilung des Gerichts.
Urteil: Maskenverweigerin durfte gekündigt werden
Urteil: Arbeitgeber darf Corona-Bonus nach Kündigung nicht zurückverlangen
Ein Arbeitgeber darf einen Corona-Bonus nach Kündigung des Arbeitnehmers von diesem nicht zurückverlangen. Das gelte sogar dann, wenn an sich eine Rückzahlung vereinbart worden sei. Das hat das Arbeitsgericht Oldenburg am 15. Mai 2021 entschieden (Az. 6 Ca 141/21). Begründung: Ein Corona-Bonus ist eine Sonderzahlung, mit der bisherige Belastungen während der Pandemie honoriert werden. Damit wird eine bereits erbrachte Arbeitsleistung belohnt, die nicht mehr zurückverlangt werden darf. Mehr Infos gibt es bei Legal Tribune Online (LTO).