Wohn- und Betreuungsverträge sind nicht immer ganz leicht zu verstehen. Insbesondere wenn es um die Aufteilung des Entgelts in dessen Bestandteile geht. Und darum, was der Pflegebedürftige selbst bezahlen muss und was die Kasse. Der Bundesgerichtshof hat nun in einem Fall aus Berlin entschieden, dass eine Einrichtung für Kurzzeit- und Verhinderungspflege alles richtig gemacht hatte (Urteil vom 7.2.2019, Az. III ZR 38/18). Deswegen wurde das Urteil des Landgerichts aufgehoben und der Beklagte zur Zahlung des Entgelts verurteilt. Entscheidend: Der Verbraucher konnte erkennen, was „auf ihn zukommt“.
Kurzzeitpflege
Endlich Urlaub: Diese Leistungen erhalten pflegende Angehörige, die verreisen wollen
Pflegende Angehörige können bei der häuslichen Pflege entlastet werden, wenn sie in Urlaub fahren, krank sind oder an einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen. Die Pflegekasse beteiligt sich dann mit einem Zuschuss an den nachgewiesenen Kosten für die Vertretung des pflegenden Angehörigen (Verhinderungspflege), teilte der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit. Ein Zuschuss ist auch möglich, wenn sich der Pflegebedürftige vorübergehend in einer geeigneten Pflegeeinrichtung befindet oder mit dem pflegenden Angehörigen in eine Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung mitaufgenommen wird (Kurzzeitpflege). Mehr lesen
Bayerisches Kabinett beschließt neues Pflegegeld: 1000 Euro jährlich
Das Bayerische Kabinett hat in seiner gestrigen Sitzung einige Entscheidungen zur Pflege getroffen. Danach soll es ein neues Landespflegegeld in Höhe von 1.000 Euro jährlich für Pflegebedürftige geben. Gleichzeitig will die Bayerische Staatsregierung die Versorgungsangebote der Hospiz- und Palliativmedizin in Bayern verdoppeln. Außerdem wird ein neues Landesamt für Pflege eingerichtet. Ferner sollen 60 Millionen Euro an Investitionskostenförderung für jährlich 1.000 neue stationäre Pflegeplätze bereitgestellt werden. Und es wird ein 5 Millionen-Euro-Programm für 500 neue Kurzzeitpflege-Plätze aufgelegt.
Auch NRW will Impuls für Kurzzeitpflege geben: Lockerung der Einzelzimmerquote
Nun will auch Nordrhein-Westfalen einen Impuls für mehr Kurzzeitpflegeplätze geben. Dazu sieht ein Erlass des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums vor, dass die ab 2018 geltende Einzelzimmerquote von 80 Prozent für Einrichtungen der Kurzzeitpflege gelockert wird. Träger von bestehenden Einrichtungen, die ausschließlich Kurzzeitpflegeplätze anbieten, können nun auf Antrag dauerhaft von der Einzelzimmerquote befreit werden. Zudem gibt es hinsichtlich der Ausstattung Erleichterungen. Mehr lesen