Bereitschaftszeiten müssen nicht generell mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet werden. Wenn ein Monatsverdienst ohne konkreten Stundensatz gezahlt wird, so reicht es aus, dass die Höhe der Gesamtvergütung den Mindestlohnanspruch erfüllt. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Az. 8 Sa 313/16) und schloss sich damit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts an. Damit billigten die Mainzer Richter die Vorschriften zu Bereitschaftsdiensten im Reformtarifvertrag des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). Geklagt hatte ein Assistent im Rettungsdienst.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Arbeitszeitbetrug einer Pflegekraft: Aufhebungsvertrag wirksam?
Die Pflegekraft eines ambulanten Pflegedienstes hatte falsche Angaben bei der Zeiterfassung gemacht. Außerdem soll sie eigenmächtig die Touren geändert haben, um dadurch günstigere Arbeitspausen einlegen zu können. Bei einem Personalgespräch droht der Arbeitgeber ihr die Kündigung und eine Strafanzeige – wenn sie nicht einen Aufhebungsvertrag unterschreibt. Sie hat das dann zwar gemacht, den Vertrag aber angefochten. Sie sei bedroht worden. Konnte sie damit vor Gericht durchkommen? Mehr lesen
Hoffnung auf Erbschaft zerbricht: Muss Erblasser nun Lohn zahlen?
Die Beklagte, eine 1924 geborene Dame, hatte im November 2010 ein Testament erstellt. Darin hat sie ihren Neffen und dessen Ehefrau als Erben eingesetzt. Dieses Testament zerriss sie aber im Oktober 2013 bei einem Streit über die Erteilung einer Vollmacht. Daraufhin verlangte die Ehefrau des Neffen von der Beklagten die Vergütung von insgesamt 345 Stunden mit einem Stundensatz von 15 Euro. Ihre Forderung hatte sie auf einem Karopapier handschriftlich zusammengestellt. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat die Klage jedoch in zweiter Instanz abgewiesen. Mehr lesen