Urteil: Nicht jede Pille ist Medizin

Eine 50-jährige Frau wollte von ihrer Krankenkasse die Kosten für Daosin-Kapseln ersetzt haben. Sie könne ohne das Präparat fast keine Nahrung vertragen. Ihr fehle ein wichtiges Enzym zum Histaminabbau. Vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen unterlag die Frau jedoch mit ihrer Klage (Urteil vom 23. Dezember 2021, Az. L 16 KR 113/21). Die Begründung des Gerichts: Es handele sich bei Daosin-Kapseln um ein Nahrungsergänzungsmittel. Diese seien jedoch – mit wenigen Ausnahmen – von der Versorgung durch die Kassen ausgeschlossen. Auf eine individuelle Einzelfallprüfung komme es nicht an. Es spiele deswegen auch keine Rolle, dass die Klägerin einen besonderen Bedarf habe oder dass ein Präparat teuer sei. Mehr Infos gibt es in der Pressemitteilung des Gerichts.

Widerspruch gegen einen sozialrechtlichen Bescheid per E-Mail? Besser nicht!

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat am 4. November 2021 entschieden (Az. L 11 AS 632/20): Durch eine einfache E-Mail wird die gesetzlich vorgeschriebene Form für einen Widerspruch nicht gewahrt. Erforderlich ist die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur, ein Versand gemäß § 5 De-Mail-Gesetz oder die Übermittlung in einem sogenannten „sicheren Verfahren“. In der Praxis akzeptieren hingegen z.B. viele Kranken- und Pflegekassen einen Widerspruch per einfacher E-Mail. Wer aber auf Nummer sicher gehen will, der sollte den Widerspruch per Einwurf-Einschreiben versenden. Am besten mit einem Zeugen beim Eintüten. Oder per Fax. Dabei unbedingt den Sendebericht archivieren. Hier gibt es das Urteil im Volltext.

Urteil: Auch Blinde können Anspruch auf einen Elektrorollstuhl haben

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Versorgung eines Multiple-Sklerose-Patienten mit einem Elektrorollstuhl nicht wegen Blindheit verweigert werden darf (Beschluss vom 4. Oktober 2021, Az. L 16 KR 423/20). Es sei inakzeptabel, den Mann auf die behelfsmäßige Fortbewegung mit dem bisherigen Rollstuhl zu verweisen. Sehbeeinträchtigungen seien kein genereller Grund, eine Verkehrstauglichkeit bei Elektrorollstühlen abzulehnen. Mehr Infos gibt es in der Pressemitteilung des Gerichts.

Urteil: Sozialamt kann Pflegebedürftigen nicht wegen Behinderung zum Heimwechsel zwingen

 

Rollstuhl

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat am 3. Mai 2021 entschieden, dass behinderte Pflegeheimbewohner nicht gegen ihren Willen in eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung wechseln müssen. Das Sozialamt kann die Bewohner nicht zu einem solchen Wechsel zwingen.

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