Das Urteil des Landgerichts Kassel traf ein Krankenhaus. Es gilt aber auch für alle Pflegeunternehmen! Das Urteil sagt: Wenn ein Patient, verursacht durch das Krankenhauspersonal, einen Unfall erleidet, dann haftet in der Regel das Krankenhaus. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn es beweisen kann, dass keine Pflichtverletzung des Pflegepersonals vorliegt. Das ist dem Krankenhaus im konkreten Fall aber nicht gelungen. Mehr lesen