Der Bundesverband Pflegemanagement hat vor wenigen Tagen ein sehr kritisches Papier zu Leiharbeit in der Pflege veröffentlicht. Ich greife wichtige Kritikpunkte auf, weise aber auch auf die Vorteile hin. Anschließend erläutere ich die wichtigsten Rechtsfragen rund um die Leiharbeit in der Pflege. Den Podcast („Arbeitsrecht in der Pflege“) gibt es über jede Podcast-App. Die aktuelle Folge kann man immer auch auf dieser Webseite anhören.
Leiharbeit
Bei fehlender Sicherheit: Vorgesetzte haften auch gegenüber Leiharbeitnehmern
Werden Arbeitnehmer vorübergehend einem anderen Unternehmen überlassen, so hat der dortige Vorgesetzte die Pflicht, keine Tätigkeiten zuzuweisen, bei denen mangels berufsgenossenschaftlich vorgeschriebener Schutzmaßnahmen die Gefahr von Gesundheitsschäden besteht. Lässt er die Arbeitnehmer entgegen eindeutiger Sicherheitsbestimmungen ungesichert arbeiten und kommt es dabei zu einem Unfall, kann dies dazu führen, dass der zuständige Sozialversicherungsträger seine unfallbedingt an den Geschädigten geleisteten Aufwendungen vom Vorgesetzten ersetzt verlangen kann. Das hat das Oberlandesgerichts Koblenz entschieden (22.5.2014, Az. 2 U 574/12) und damit in zweiter Instanz den beklagten Vorgesetzten zur Zahlung von insgesamt 942.436,13 Euro verurteilt. Glück im Unglück hat der Vorgesetzte, weil für ihn die Betriebshaftpflichtversicherung seines Arbeitgebers einspringt.