Ein Wohnbereichsleiter und eine Pflegefachkraft verklagten den Betreiber eines Seniorenheims für die Zeit ihrer Freistellung auf Vergütung. Weil sie jedoch keinen Impf- oder Genesenennachweises vorlegen konnten, wurden die Klagen durch das Arbeitsgericht Gießen abgewiesen (Urteile vom 8.11.2022, Az. 5 Ca 119/22 und 5 Ca 121/22). Mehr Infos in der Pressemitteilung des Gerichts.
Lohnfortzahlung
Alkoholismus: Auch bei Rückfall kann Lohnfortzahlung nicht verweigert werden!
Wenn ein Arbeitnehmer in erheblichem Maße gegen das von einem verständigen Menschen in seinem eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstößt, dann kann er – etwas im Falle einer Krankheit – sein Recht auf Lohnfortzahlung verlieren. Bei einem alkoholabhängigen Arbeitnehmer fehlt es allerdings suchtbedingt auch im Fall eines Rückfalls nach einer Therapie regelmäßig an einem solchen Verschulden. Bei einer Alkoholabhängigkeit handelt es sich um eine Krankheit. Wird ein Arbeitnehmer infolge seiner Alkoholabhängigkeit arbeitsunfähig krank, kann nach dem derzeitigen Stand der medizinischen Erkenntnisse nicht von einem Verschulden im Sinne des Entgeltfortzahlungsrechts ausgegangen werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Urteil vom 18.3.2015, Az. 10 AZR 99/14).