Die Gutachten des von den Privatversicherern beauftragten Dienstleisters „MedicProof“ werden den MDK-Gutachten bei der gesetzlichen Pflegeversicherung gleichgestellt. Damit sind beide Gutachten auf die gleiche Art und Weise angreifbar. Die Sozialgerichte sind also nicht mehr an die „MedicProof“-Gutachten gebunden. Das hat am Mittwoch das Bundessozialgericht entschieden. Mehr lesen