Mit Verabschiedung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) zum 1. Januar 2016 muss der MDK nun auch die Leistungsabrechnung von Pflegeunternehmen prüfen. Wie der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. berichtet, hat der GKV-Spitzenverband dazu ein Konzept für die ambulanten Pflege erarbeitet. Dessen Praktikabilität wird nun im Rahmen eines Pilotprojektes überprüft. Zwischen dem 14.3.2016 und dem 8.4.2016 werden in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein, Nord (Hamburg) und dem Saarland jeweils 20 Pflegedienste nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Im Rahmen der MDK-Regelprüfungen werden insgesamt zehn Fragen abgeprüft, ausschließlich bei Kunden, die regulär im Rahmen der Stichprobe besucht werden. Die betroffenen Pflegedienste werden im Vorfeld nicht gesondert informiert. Es sei nicht beabsichtigt, die im Rahmen der Erprobung gesammelten Erkenntnisse an die Pflegekassen weiterzuleiten.
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
Datenschutzverletzung bei Patientendaten: Neuregelung soll das verhindern
Ich hatte hier darüber berichtet, dass Kassen unzulässig Einblick in Unterlagen nehmen, die alleine für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) bestimmt sind. Nun wird auf Bundesebene gerade ein neues Verfahren abgestimmt: Danach werden die Kasse weiterhin personenbezogene Daten bei den Leistungserbringern abfragen können (insbesondere wenn es um Einzelfallbegutachtungen geht). Der Rücklauf soll dann aber alleine über den MDK gehen. Bislang wird dies meist über die Kasse abgewickelt. Die Mitarbeiter haben den Umschlag mit den Daten (ungeöffnet!) an den MDK weiterzuleiten (Umschlagsverfahren). Da die Umschläge jedoch reihenweise von den Kassenmitarbeitern geöffnet werden (und damit das Recht auf Datenschutz verletzt wird), ist ein neues Verfahren notwendig geworden.
MDK prüft sich selbst – und legt jetzt Bericht vor
Die Medizinischen Dienste überprüfen die Qualität der pflegerischen Versorgung in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen. Damit die Qualitätsprüfungen standardisiert und bundesweit einheitlich erfolgen, finden bei den Medizinischen Diensten und beim PKV-Prüfdienst (Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung) Qualitätssicherungsmaßnahmen statt. Erfahrene Prüfer begleiten als Auditoren die Prüfer eines anderen Medizinischen Dienstes bei einer Qualitätsprüfung und blicken ihnen über die Schulter. Gleichzeitig bewerten die Auditoren parallel die Versorgungsqualität in der Pflegeeinrichtung. In 95 Prozent dieser Audits stimmen die Ergebnisse von Prüfer und Auditor überein.
Wer mehr erfahren will, der kann sich den Ergebnisbericht 2014 (pdf) sowie das Konzept zur Qualitätssicherung der Qualitätsprüfungen 2015 (pdf) anschauen.
Pflegequalität in Heimen und von Pflegediensten hat sich verbessert
Die Versorgungsqualität in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten ist besser geworden. Das zeigt der vierte MDS-Pflege-Qualitätsbericht, der heute vom GKV-Spitzenverband und vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) in Berlin vorgestellt wurde. Grundlage des Berichts sind Daten aus über 23.211 Qualitätsprüfungen, die im Jahr 2013 in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten stattfanden. Die MDK-Gutachter untersuchten dabei die Versorgungsqualität bei 146.000 Menschen. Verbesserungen gab es bei der Dekubitusprophylaxe und der Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen. Schwächen zeigten sich im Schmerzmanagement. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Pflege in Deutschland.