Aus Datenschutzgründen gehen bestimmte (Gesundheits-)Daten die Kassen nichts an. Allenfalls der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist berechtigt, solche Informationen zu bekommen. In der Vergangenheit ging da einiges drunter und drüber. Deswegen gibt es sei dem 1. Januar 2017 ein neues Mitteilungsmanagement: Bestimmte Patientenunterlagen sind nicht mehr (in einem verschlossenen Briefumschlag) an die Kasse, sondern direkt an den MDK zu senden. In der Praxis stellt sich für Leistungserbringer die Frage: Welche Unterlagen müssen an den MDK versendet werden und welche an die Kassen? Der MDK Bayern bietet dazu eine Versandübersicht (pdf, 36 kB) an. Diese richtet sich zwar vor allem an Ärzte, ist aber auch für Pflegeunternehmen informativ.