Im einem neuen Erklärfilm erfahren Pflegebedürftige und Angehörige, was sie ab Januar 2017 bei der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung erwarten wird. Durch konkrete Beispiele zeigt der Film in nur drei Minuten, welche Änderungen durch das neue Begutachtungsverfahren eintreten werden und erklärt die Übergangsregelungen von den bisherigen drei Pflegestufen auf die neuen fünf Pflegegrade. Der Erklärfilm ist auf dem gemeinsamen Informationsportal der Medizinischen Dienste zur Pflegebegutachtung zu sehen.
NBA
Neue Pflegebegutachtung: Medizinische Dienste informieren mit neuem Webportal
Anfang des kommenden Jahres tritt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Damit ändert sich auch die Begutachtung von pflegebedürftigen Menschen durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) grundlegend. Auf dem Portal www.pflegebegutachtung.de will der MDK Pflegebedürftige, Angehörige und Fachleute schon jetzt mit vielen Infos rund um die Neuerungen versorgen.
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und die neue Begutachtung
Zum 1. Januar 2017 greift der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und damit auch ein weiterentwickeltes Begutachtungsinstrument – das Neue Begutachtungsassessment (NBA). Dieses wird in einer aktuellen Fachinformation des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes der Krankenkassen (MDS) ausführlich und anschaulich an Fallbeispielen erklärt. Darüber hinaus werden zentrale Fragen zur MDK-Begutachtung erläutert. Die Broschüre richtet sich an das Fachpublikum und kann hier (pdf, 1 MB) heruntergeladen werden. Printexemplare stehen ab August 2016 zur Verfügung.
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Erprobungsstudien jetzt online!
Als wichtige Vorarbeit der politischen Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und zu den konkreten Leistungshöhen wurden zwei Erprobungsstudien im letzten Jahr durchgeführt. Sie sind nun fertiggestellt und wurden dem Bundesgesundheitsministerium übergeben. Mehr lesen