Die Novellierung von Teil 5 – 8 der Ausführungsführungsverordnung der Sozialgesetze (AVSG) ist verabschiedet worden und am 12.8.2014 im Bayerischen Gesetzblatt veröffentlich worden. In diesen Teilen sind neu geregelt: Die Anerkennung und Förderung von Niedrigschwelligen Betreuungsangeboten (gem. § 45 c SGB XI), die Förderung von Angeboten ehrenamtlich Tätiger und der Selbsthilfe (gem. § 45 d SGB XI) sowie Modellprojekte nach § 45 c SGB XI. Die Freie Wohlfahrtspflege in Bayern hat schon früher eine Agentur zum Auf- und Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote gegründet. Auf deren Internetseite informiert sie hier über die Neuerungen.