Soll Chefarzt oder Vertreter operieren? Patienten müssen sich eindeutig äußern!

RA Thorsten Siefarth - LogoWill ein Patient nur durch einen Chefarzt und nicht durch seinen Vertreter operiert werden, muss er dies durch eine Erklärung z.B. im Rahmen eines Wahlleistungsvertrages oder im Rahmen seiner Einwilligung zur Operation hinreichend deutlich machen. Fehlt eine solche Patientenerklärung und benennt der Vertrag zudem einen ärztlichen Vertreter, willigt der Patient auch in eine vom Vertreter ausgeführte Operation ein. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm entschieden (Urteil vom 2.9.2014, Az. 26 U 30/13).

Man muss im Testament schon deutlich werden!

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn man ein Testament macht, dann muss man sich schon deutlich genug ausdrücken. Es ist z. B. sehr verwirrend wenn man nur schreibt: „Nach meinem Ableben soll die Erbschaft gemäß dem ‚Berliner Testament‘ erfolgen einschließlich Wiederverheiratungsklausel.“ Das Oberlandesgericht Hamm hat in diesem Fall entschieden, dass eine solche Formulierung nicht ausreicht, um den Ehegatten rechtswirksam als Erben einzusetzen. Denn es kann nicht festgestellt werden, welche inhaltlichen Vorstellungen der Erblasser mit einem “Berliner Testament“ verbunden hat. Mehr lesen

Über 580.000 Euro Schadensersatz nach grob fehlerhafter Hüftoperation

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Patientin litt an einer Gerinnungsstörung. Diese Erkrankung wurde vor einer Hüft-Operation jedoch nicht behandelt, so dass schwere Nachblutungen auftraten. Das war grob fehlerhaft (Fehler bei der Befunderhebung) und die Patientin kann deswegen von dem Träger des für die Operation verantwortlichen Krankenhauses über 580.000 Euro Schadensersatz verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Urteil vom 21.03.2014, Az. 26 U 115/11) und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bochum bestätigt.