Eine Pflegekraft hatte beruflich und privat Kontakt zu einer älteren Dame, die im Jahr 2012 verstarb. Die Pflegerin reichte im Rahmen des Nachlassverfahrens bei Gericht ein Schreiben ein, das die Erblasserin zwei Monate vor ihrem Tod gefertigt haben sollte. Sie gab an, dass sie dieses Schreiben von einer anderen Pflegekraft der Verstorbenen erhalten habe und dass in dem Schreiben stehe, dass ihr die Verstorbene alles vermache. Das Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht sah dieses Schreiben jedoch nicht als ein wirksames Testament an. Mehr lesen