Die Bewohnerin eines Pflegeheims hatte ihrer Tochter ein größeres Geschenk gemacht. Später konnte sie nicht mehr die Pflegekosten für das Heim bezahlen. Dennoch: Sie muss Geschenkte nicht von ihrer Tochter herausklagen. Dieses Urteil hat der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster durch Urteil vom 14. Oktober 2008 entschieden. Mehr lesen