Der Deutsche Bundestag hat gesterndas „Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO)“ beschlossen. Nach dem zweiten Durchgang im Bundesrat kann das nicht zustimmungspflichtige Gesetz voraussichtlich Anfang April in Kraft treten. Die Tansplantationsabeauftragten bekommen mehr Zeit und Befugnisse. Krankenhäuser werden besser vergütet. Und die Empfänger können Angehörigen des Spenders in einem anonymen Schreiben danken.
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BGH: Bei einer Organspende gibt es keine „hypothetische Einwilligung“
Zwei Personen hatten Familienangehörigen eine Niere gespendet. Seitdem litten sie an einem Fatigue-Syndrom („bleierne Müdigkeit“). Ihrem Haftungsanspruch hielten die Ärzte entgegen: Selbst wenn die Aufklärung korrekt verlaufen wäre, hätten die Spender eingewilligt (hypothetische Einwilligung). Das hat der Bundesgerichtshof in zwei aktuellen Urteilen (29.1.2018, Az. VI ZR 495/16 und VI ZR 318/17) jedoch nicht gelten lassen. Das Transplantationsgesetz sehe strenge Schutzmechanismen vor, um die Spender in einer schwierigen Situation zu schützen. Diese würden unterlaufen, wenn Ärzte sich auf eine hypothetische Einwilligung herausreden könnten.
Internetfilm informiert (nicht nur) junge Menschen zum Organspendeausweis
Eine hohe Zahl Jugendlicher und junger Erwachsener interessiert sich für das Thema Organspende. Dies belegen repräsentative Studienergebnisse der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aus dem Jahr 2016. Diejenigen, die bisher keinen Organspendeausweis ausgefüllt haben, geben in der Mehrheit an, ihnen fehle es an Wissen über die Entscheidungsmöglichkeiten im Organspendeausweis. Um diese Wissenslücke zu schließen, hat die BZgA einen Kurzfilm speziell für die junge Zielgruppe der 14- bis 25-Jährigen entwickelt. Der knapp 5-minütige Internetfilm erklärt jugendgerecht und leicht verständlich die Optionen des Organspendeausweises. Auch für Erwachsene geeignet! 🙂
Neuregelung zur Organspende tritt zum 1. November in Kraft
In Deutschland wird ein Transplantationsregister eingerichtet, das erstmals alle relevanten Daten bei Organspenden zusammenführen soll – bis hin zur Nachbetreuung. Derzeit werden die Informationen noch dezentral erhoben. Die Neuregelung soll mehr Patientensicherheit und mehr Transparenz bringen. Auch auf den Datenschutz will der Gesetzgeber achten. Zum Beispiel dürfen Daten von lebenden Organspendern sowie Organempfängern nur mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung übermittelt werden. Das Gesetz tritt zum 1. November in Kraft. Mehr Infos zur Organspende gibt es bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.