Das bayerische Volksbegehren „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“ wurde gestern vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof für unzulässig erklärt. Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens enthält vor allem Qualitätsanforderungen und Regelungen zur Bemessung des Pflegepersonals für den Bereich der stationären Krankenhausbehandlung. Die Begründung des Gerichts für die Ablehnung: Dem Landesgesetzgeber fehle die Gesetzgebungskompetenz für das, was mit dem Volksbegehren erreicht werden sollte. An einer ähnlichen Begründung war auch schon ein Pflege-Volksbegehren in Hamburg gescheitert. Außerdem dürfe die Staatsregierung durch den Volksgesetzgeber nicht zur Vorlage eines Gesetzentwurfs verpflichtet werden, so die bayerischen Verfassungsrichter. Schließlich sei in der Begründung des Volksbegehrens die geltende Rechtslage unzutreffend und unvollständig erläutert worden.
Personalbemessung
Urteil zur Mindestbesetzung mit Pflegekräften: Spruch der Einigungsstelle ist wirksam
Es ging um die personelle Ausstattung auf bestimmten Stationen eines Klinikums. Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter konnten sich nicht auf eine Mindestbesetzung verständigen. Schließlich hat die angerufene Einigungsstelle entschieden. Der Arbeitgeber sah in dem Einigungsspruch jedoch einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Zu Unrecht, wie das Arbeitsgericht Kiel jetzt entschieden hat. Jedenfalls dann, wenn die Schichtbesetzung durch den Einigungsspruch nicht starr vorgegeben wird. Mehr lesen
Verdi stellt Gutachten vor: Gesetzliche Personalbemessung in der Altenpflege
Je nach Bundesland ist das Verhältnis zwischen Pflegebedürftigen und Ausstattung mit Pflegefachkräften (Fachkraftquote) recht unterschiedlich. Verdi hat dazu ein Gutachten (pdf, 965 kB) der Professoren Stefan Greß und Klaus Stegmüller vom Fachbereich Pflege und Gesundheit der Hochschule Fulda in Auftrag gegeben und nun vorgelegt. Darin geht es um die Wirkung von gesetzlicher Personalbemessung in der stationären Altenpflege. Die Wissenschaftler schlagen vor, den im Pflegestärkungsgesetz I eingerichteten Pflegevorsorgefonds in einem Pflegepersonalfonds umzuwidmen. Dieser soll das Personal finanzieren, das seit dem 1. Januar 2016 neu eingestellt ist und in der direkten Pflege eingesetzt wird. Interessant dazu ist auch ein aktueller Artikel auf der Webseite der Bundesinteressenvertretung für alte pflegebetroffene Menschen (BIVA): Personalbemessung und Fachkräftemangel im Pflegeheim.