Die Beförderung von Patienten von ihrer Wohnung zu einer ambulanten Rehabilitationseinrichtung und zurück durch deren eigenen Fahrdienst ist nach dem Personenbeförderungsgesetz genehmigungspflichtig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Urteil vom 8. Mai 2019, Az. BVerwG 10 C 1.19). Die von ihr durchgeführte Beförderung von Patienten sei sowohl entgeltlich als auch geschäftsmäßig und unterfällt deshalb dem Personenbeförderungsgesetz. Der Fahrdienst sei auch nicht nach der Freistellungs-Verordnung von der Genehmigungspflicht freigestellt. Das würde voraussetzen, dass die Patienten von einem Krankenhaus oder einer Heilanstalt zu Behandlungszwecken befördert würden. Das von der Klägerin betriebene ambulante Gesundheitszentrum sei aber weder ein Krankenhaus noch eine Heilanstalt. Es würden nur stationäre und keine ambulanten Einrichtungen erfasst. Zudem würden die Patienten der Klägerin nicht zu „sonstigen Behandlungszwecken“ im Sinne der Verordnung befördert. Das wäre nur der Fall, wenn sie zu einer Einrichtung befördert werden müssten, die in den Behandlungsablauf bei der befördernden Einrichtung selbst integriert wäre.
Personenbeförderung
Fahrdienst eines ambulanten Reha-Zentrums benötigt Personenbeförderungsschein
Die Beförderung von Patienten von ihrer Wohnung zu einer ambulanten Rehabilitationseinrichtung und zurück durch deren eigenen Fahrdienst ist nach dem Personenbeförderungsgesetz genehmigungspflichtig. Das hat gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az. BVerwG 10 C 1.19). Die von der klagenden Betreiberin eines Gesundheitszentrums durchgeführte Beförderung von Patienten sei sowohl entgeltlich als auch geschäftsmäßig. Damit unterfällt sie dem Personenbeförderungsgesetz. Dass das Entgelt für die Beförderung die Betriebskosten nicht übersteige, spiele keine Rolle. Der Fahrdienst sei ferner nicht von der Genehmigungspflicht freigestellt. Das würde voraussetzen, dass die Patienten von einem Krankenhaus oder einer Heilanstalt zu Behandlungszwecken befördert würden. Das von der Klägerin betriebene ambulante Gesundheitszentrum sei aber keine derartige Einrichtung.
Fahrdienst für Patienten ist genehmigungspflichtig
Der Betreiber einer medizinischen Einrichtung für Physio- und Ergotherapie/Rehabilitation betreibt einen eigenen Fahrdienst. Dieser sorgt dafür, dass Patienten zwischen ihrer Wohnung und der medizinischen Einrichtung hin- und hertransportiert werden. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass dieser Fahrdienst der Genehmigungspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz unterliegt. Das kann auch für Pflegeunternehmen interessant sein, die einen solchen Dienst betreiben. Mehr lesen
Beförderung von Menschen mit Behinderungen: Neuer Ratgeber der Berufsgenossenschaft hilft!
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat eine neue Fassung ihrer Informationsbroschüre zur sicheren Beförderung von Menschen mit Behinderungen herausgebracht. Der stark nachgefragte Ratgeber wurde aktualisiert und um neue Themenaspekte erweitert. Mehr lesen